Nach der Einigung der Koalitions-Parteien im Oktober 2016 auf ein sogenanntes Entgeltgleichheitsgesetz oder auch Lohngerechtigkeitsgesetz ist es für Unternehmen ratsam einen kritischen Blick auf die eigene Entgeltsystematik zu werfen. Ziel des angestrebten Gesetzes ist es evtl. diskriminierende Lohn-Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern aufzudecken und zu beseitigen. Umgesetzt soll dies u.a. werden durch individuelle Auskunftsrechte „Was verdienen andere (Durchschnittswert) im Betrieb bei gleicher/gleichwertiger Arbeit und warum?“, Prüfverfahren (eine Art Lohn-TÜV) und Berichtspflichten. Mitarbeiteranzahl, Tarifbindung und Betriebsrat führen zu unterschiedlichen Anwendungsregularien. Der Auskunftsanspruch soll z. B. ab 200 Mitarbeiter gelten.
Soweit momentan erkennbar, sind alle Entgeltbestandteile, z. B. anforderungsbezogene Grundentgelte, leistungsabhängige Entgelte, Zulagen etc. auf direkte oder mittelbare Benachteiligung zu prüfen. Dies beinhaltet die jeweiligen Regeln, Kriterien und Entgelte. Zum Thema Entgeltgleichheit lassen sich unzählige Informationen, Broschüren und auch IT-Tools, wie z. b. Logib-D oder eg-check, finden. Nicht unwichtig dabei ist, diese für den Betrieb richtig zu bewerten und zielführend anzuwenden. Methodische Anwendung finden dabei Paarvergleiche, statistische innerbetriebliche Entgeltvergleiche und checklistenartige Entgeltsystemprüfungen. Die Analyse und das Erkennen von Schwachstellen erfordert dabei spezifische arbeitswissenschaftliche Expertise. Dies gilt auch für das Finden und Festlegen von Maßnahmen sowie dem Erstellen entsprechender Berichte.
Nicht mehr zeitgemäße Lohn-/Gehaltssysteme und kriterienlose/-einseitige Entgeltbestandteile geraten durch das angedachte Gesetz unter Druck. Aber vielleicht ist es eh an der Zeit die betriebliche Entgeltfindung zu verändern, das Entgeltsystem zum betrieblichen Aktivposten zu formen, mit positiver Innen- und Außenwirkung.
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Update Januar 2017:
Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
Das Bundeskabinett hat am 11. Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen => Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG
Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:
1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.